Wohnsiedlung Luchswiese, Zürich

Offener einstufiger Wettbewerb 2022, 2. Rang

Ein Abbruch der bestehenden Wohnzeilen mit ihren 72 Wohnungen fördert weder die Schaffung eines Maximums an günstigem Wohnraum, noch gelingt durch ihn eine quartierverträgliche Nachverdichtung der Siedlungsstruktur – im Gegenteil: beidem steht er im Wege. Selbst bei maximaler Ausnutzung der Parzelle bedeutet der reine Neubau ein Minus an Wohneinheiten. Doch der Abbruch verbietet sich nicht nur aus Gründen der Effizienz und Ökologie, sondern auch aus ortsbaulichen, soziologischen und typologischen Überlegungen heraus. Eine nachhaltige Transformation kann durch Kahlschlag nicht gelingen. Im Sinne einer verträglichen Eingriffstiefe in das Ortsbild, wäre der totale Ersatz ein schädlicher Eingriff, sowohl in die Siedlungsstruktur als auch in die Bewohnerschaft.

Eine sinnstiftende Ergänzung bestehender Bauten ist die weitsichtigere Alternative: Sie verhindert die sukzessive Verdrängung der Bewohner und hält so die wichtige Identifikation mit dem Quartier aufrecht.

Baulich aber auch soziologisch sichert sie eine verträgliche und kontinuierliche Siedlungsbiografie. Nicht zuletzt sichert der Erhalt der Bauten in Schwamendingen auch ein signifikantes Plus an Wohnungen. Seit ihrer Entstehung 1961 liefern die drei bestehenden Zeilenbauten vielseitigen und beliebten Wohnraum. Die Grundrissdisposition weist multifunktionale Räume in einer effizienten Kammerstruktur aus, ergänzt durch optimierte und leistungsfähige Küchen und Bäder. Der Flächenbedarf der Wohnungen liegt unter den heutigen Vorgaben der Wohnbauförderung, entpuppt sich aber eben dadurch als zukunftsweisender Fingerzeig. Die bestehenden Wohnungen bieten vieles auf, worauf die aktuellen Bestrebungen nach einem suffizienten Wohnstandards mit minimiertem individuellem Flächenverbrauch hin abzielen. Ihr Erhalt ist mehr als sinnfällig und sichert für die Überbauung ein Gesamtangebot an bedarfsgerechtem und äusserst günstigem Wohnraum.

Günstiger Wohnraum

Durch den Erhalt der Bestandsbauten und die Platzierung neuer Bauten zwischen ihnen lässt sich ein absolutes Maximum an Wohnungen ausreizen. Nur so kann dem obersten Gebot, der Sicherstellung von günstigem Wohnraum, Folge geleistet werden: Neben den 72 Wohnungen der Bestandsbauten entstehen in den beiden Neubauten weitere 32 Einheiten, welche das bestehende Angebot mit familientauglichen Gross- und altengerechten Kleinwohnungen abrunden. In der Summe entstehen 104 statt der ursprünglich anvisierten 58 Wohnungen! Eine ökonomisch, soziologisch und wirtschaftlich positive Gesamtbilanz, die durch einen Abbruch verhindert würde.

Mietkostenvergleich

Der Erhalt der Bestandsbauten erlaubt es zudem, mit den Anlagekosten rund CHF 6.8 Mio. unter den erwarteten Erstellungskosten zu bleiben. Dies führt dank Kostenmiete dazu, dass es geschafft wird, im sanierten Bestand eine 1-Zimmerwohnung knapp über CHF 300 Monatsmiete zu erreichen. Eine 4-Zimmerwohnung liegt unter CHF 900 Mietpreis pro Monat. Eine 1-Zimmerwohnung im Neubau wird so für etwas über CHF 600 Monatsmiete und eine 6-Zimmerwohnung unter CHF 2000 pro Monat verfügbar sein.

Die pauschalisierten Investitionskosten nach Wohnbauförderungsverordnung kann so um fast 50% unterschritten werden. Hinzu kommt, dass die sehr kompakten Wohneinheiten in den Bestandsbauten sowie die effiziente Erschliessung in den Neubauten den Wohnungsmix pragmatisch erfüllen und so zu viel Wohnraum bei wenig Verkehrsfläche und Fassadenabwicklung führen. Die langlebigen und pflegeleichten Materialien erlauben es zudem die Betriebskosten langfristig tief zu halten.

Struktur und Materialität

Auch in der Erscheinung der Bauten ist die Zusammengehörigkeit von Alt und Neu ablesbar. In Anlehnung an den Bestand sind die Fassaden der Neubauten mit Eternittafeln verkleidet. Dahinter verbirgt sich eine hybride Konstruktion: Die unteren Geschosse sind aus Ortbeton gegossen, während die oberen Wohngeschosse in Holzbauweise vorgesehen sind. Über sämtliche Geschosse bestehen die Aussenwände aus vorfabrizierten Holzbauelementen und die Decken aus CLT Massivholzdecken. Neben der so reduzierten grauen Energie der Tragstruktur wird auch im Ausbau auf eine Verwendung nachhaltiger Materialien gesetzt. So könnten die neuen Lehmböden aus jenem Rohmaterial gefertigt werden, der beim Aushub der beiden Neubauten gewonnen und zwischengelagert wird. Die Neubauten werden im Minergie-P ECO Standard erstellt. Die Bestandsbauten werden energetisch so optimiert, dass sie bei einem GEAK (Gebäude Energie Ausweis der Kantone) die Stufe C bei der Gebäudehülle sowie bei der Gesamtenergieeffizienz erreichen. Auf dem Dach der Neubauten und rund einem Drittel der Bestandsbauten wird, nebst der Begrünung, zudem eine leistungsstarke PV-Anlage installiert.

Den grössten Einfluss hat hingegen die Einsparung an grauer Energie von über 2‘500‘000 kWh und 700´000 kg CO2 Äquivalenz, welche rein in den Bestandsbauten schlummern und durch die Weiterverwendung wesentlicher Bauteile eingespart werden können. Bei einem kompletten Neubauszenario würde diese wertvolle Bausubstanz abgerissen und neu realisiert werden. Die Energiebilanz der grauen Energie und Heizenergie ist nach ~16 Jahre bzw. ~21 Jahren ausgeglichen. Da die Heizenergie nach der Sanierung primär aus erneuerbaren Energien (Fernwärme/Photovoltaik) besteht, werden die Belastungen, die die Erstellung des Gebäudes verursacht, im Verhältnis bedeutender.

Bestand

Bestand

Die bestehenden Wohnungen bieten vieles auf, worauf die aktuellen Bestrebungen nach einem suffizienten Wohnstandards mit minimiertem individuellem Flächenverbrauch hin abzielen. Ihr Erhalt ist mehr als sinnfällig und sichert für die Überbauung ein Gesamtangebot an bedarfsgerechtem und äusserst günstigem Wohnraum.
Auch die bauliche Substanz der Bestandsbauten legitimiert ihren Abbruch nicht. Das Ende der Lebensdauer ist bei weitem nicht erreicht, was den Abbruch ökologisch, aber auch ökonomisch in Frage stellt. Kein Ersatz ist günstiger als der Erhalt. Die solide Grundstruktur der Bauten wurde 1991 saniert und kann darauf aufbauend durch einen weiteren Durchlauf mit überschaubaren und sinnvollen Massnahmen effizient für die Zukunft ertüchtigt werden. Der Ersatz der Fenster und eine Optimierung der Dämmung auf dem zum Flachdach rückgebauten Dach optimiert die Gebäudehülle. Im Zuge einer Pinsel- und Strangsanierung werden die innersten Oberflächen aufgefrischt sowie die Küchen und Bäder auf einen zeitgemässen Stand gebracht. Diese Ertüchtigungen sichern den Status Quo der Wohnungen und vermindern durch schmalen Eingriffe Hindernisse, wo immer möglich.

Eine Hindernisfreiheit auf allen Ebenen ist jedoch nicht zu erlangen, kann aber durch die neu entstehenden Bauten abgefedert und durch das umfassende und stetig wachsende Immobilienportfolio der Stadt Zürich ausgeglichen werden. Nicht ohne Investitionen aber mit einem angemessenen Aufwand kann der Bestand auf einen baulichen Zustand gehoben werden, welcher dem eines Neubaus nicht nachsteht. So bieten die drei bestehenden Wohnzeilen für weitere Generationen ihrer Bewohnerklientel leistungsfähige und ansprechende Wohnungen, welche eine ebenso lange Lebenserwartung aufweisen, wie die zwischen ihnen ergänzten Neubauten.

Neubauten

Eine Besonderheit der zu beplanenden Parzelle begünstigt die sinnfällige und massvolle Einpassung neuer Bauten zwischen den Bestandszeilen. Durch zwei querstehende Garagenzeilen dehnt sich der Raum zwischen den Bauten auf ein Mass von 37 Meter – eine Distanz, welche die Abstände der umgebenden Siedlungsstruktur spürbar übersteigt. Der Rückbau der Garagen spielt Räume frei, in denen sich zwei Neubauten verträglich einpassen, ohne die Funktionsweise der Bestandsbauten zu tangieren – im Gegenteil: Die verdichtende Ergänzung führt das Verhältnis von Masse und Freiraum näher an jenes der umgebenden Bebauung und bewahrt trotz Nachverdichtung fliessende Grünräume durch eine aufgelockerte und authentische Bebauung als prägendes Quartiermerkmal Schwamendingens.

Die Regelung der Arealüberbauung gewährt den neuen Bauten eine Höhe von sieben Vollgeschossen. Der Zuschlag für Mehrlängen und Mehrhöhen verkürzt ihre Dimension, so dass sich die Köpfe der Bauten beidseits gegenüber den Zuwegungen zurückversetzen. Die Setzung zwischen den Bestandsbauten ist dagegen asymmetrisch. Bewusst rücken die neuen Baukörper 14 Meter von der Westfassade des jeweils östlichen Bestandblocks ab und belassen einen Abstand von 8 Metern zu den Ostfassaden des gegenüberliegenden Blocks. So wird die Besonnung der nach Westen orientierten Wohnräume der Bestandsbauten ebenso gesichert, wie die Morgensonne für die Aussenbereiche der neuen Kita- und Betreuungsräume.

Die Westflanken der Neubauten nähern sich den Ostfassaden der bestehenden Bauten, hinter denen sich die Treppenhäuser, Küchen und Bäder befinden. Die wenigen Schlafräume in diesem Bereich profitieren von der azyklischen Bespielung der Betreuungs- und Kita-Angebote in den gegenüberliegenden Neubaugeschossen. Die Sortierung der implementierten Nutzungen im Neubau generiert eine klar städtische, aber dennoch verträgliche Nachbarschaft – auch dadurch, dass sie die neuen Wohnungen über den Horizont der bestehenden Siedlung erhebt.

Genug Platz für alle

Trotz der generierten Dichte und der Stapelung unterschiedlicher Nutzungen in den Neubauten ist ein störungsfreies Nebeneinander zwischen Wohnen und Schulnutzung gewährleistet. Gemeinsamkeit ist möglich, wird aber nicht erzwungen. Während sämtliche Wohnungen über die bestehende Luchswiesenstrasse erschlossen werden, erfolgt die Zuwegung der Betreuungsangebote über einen neu angelegten Weg im Süden. Die Strassenparzelle bleibt in ihrer Form grundsätzlich erhalten. Durch die Verlagerung des Trottoirs auf die südliche Seite entsteht zwischen neu gepflanzten Alleebäumen ausreichend Raum für die verkehrstechnische Infrastruktur und städtische Entsorgungseinrichtungen. Die Übergänge in die schmaleren Erschliessungsgassen der Wohnbauten sind durch Velobügel und einzelne Pflanzen, die den Fassaden emporsteigen können, markiert. Von hier leiten Ortbetonstreifen Bewohner wie auch Besucher zu den jeweiligen Eingängen. Der Höhenunterschied von 45 Zentimetern zu den Bestandsbauten wird durch ein Podest mit Sitzstufe aufgefangen, welches entlang der gesamten Erschliessungsgasse verläuft. Atmosphärisch untermalt wird dieser Zwischenraum durch Spannleuchten zwischen den Gebäuden.

In den breiteten Zwischenräumen begegnen sich die Aussenflächen der Kita- Angebote und die Aussenbereiche der bestehenden EG-Wohnungen. Auch diese Privatgärten werden, leicht erhöht, durch eine Sitzmauer begrenzt und sind an bestimmten Stellen durch wenige Stufen mit den Gemeinschaftsflächen verbunden. Der Verlauf der Sitzmauer ist bewusst gestaltet. Durch Vor- und Rücksprünge bildet er unterschiedliche Raumsituationen, die den Anforderungen des Kita-Aussenbereichs gerecht werden und sich so auch der Situation der bestehenden Bäume anpassen. Der Baumbestand bildet ein wesentliches Grundgerüst, um den Garten in seinem Charakter und Ausdrucksform zu erhalten. Auch die Wege und Belagsflächen sollen den Fluss dieses bestehenden Grünraums nicht dominieren. Durch einzelne Interventionen werden kleinere Platzflächen aktiviert und für die Bewohnerschaft zugänglich gemacht. Entflochten von den Zugängen der Wohnungen in den schmaleren Gassen erschliessen hier einzelne längliche Betonplatten mit Rasenfugen die Zugänge der Kita-Angebote und binden sie über den neu angelegten Weg im Süden an die Schulanlage im Westen und die Luchswiesenstrasse im Osten an.

Innere Organisation

Die räumliche Entflechtung der Erschliessung im Äusseren, setzt sich im Inneren der Neubauten fort: In jeweils einer prägnanten kreisförmigen Doppelhelix werden die unterschiedlichen Bereiche gemeinsam, aber räumliche entkoppelt erschlossen: Von Süden kommend werden die Schulangebote über die Aussenbereiche vor der Ostfassade erreicht. Grossräumige Eingangsfoyers schliessen direkt an einen Strang der Doppelhelix an und erschliessen in offener Spiralbewegung die drei Geschosse der Betreuungs- und Schulräume. Dem gegenüber steht der zweite, geschlossene Strang der Doppelhelix. Dieser mündet in einen Eingangsbereich an der Westfassade der Neubauten und wird – analog den Zugängen der Bestandsbauten – von der nördlichen Strasse aus erschlossen. Dieser Treppenstrang führt bis in die Obergeschosse, bildet auf den unteren Ebenen das Fluchttreppenhaus der Schulnutzungen und erschliesst in den Wohngeschossen sämtliche Einheiten als wirtschaftlicher und doch äusserst identitätsstiftender Vierspänner.

Die Geometrie der Erschliessung wird auch in die Organisation der Wohnungen übertragen. Im Zentrum der Wohnflächen ordnen sich Stauräume, Küchen und Bäder in ebenfalls runden Kernen an. Diese wiederholen nicht nur das identitätsstiftende Moment der Doppelhelix, sondern generieren auch räumliche Vorteile: Die konvexe Aussenform der Kerne leitet den Raumfluss der gemeinsamen Wohnflächen ohne Gangbereiche ineinander über. Die raumöffnende Wirkung in Entrées und Küchen erlaubt eine optimale Flächenausnutzung und ermöglicht zudem die effiziente Anordnung der peripheren Zimmerschichten entlang der Aussenwände.

Die Grosszügigkeit des Wohnerlebnisses basiert somit auf einem flächensparenden Prinzip der räumlichen Organisation. Auch in den Geschossen der Schulnutzungen erscheint die Kreisgeometrie als wiederkehrendes Element. Neben der Garderobe der Kita, welche aus einer radialen Erweiterung der Erschliessung entsteht, befinden sich auch sämtliche Nasszellen in runden Kernen. Zwischen ihnen spannen Wände mit flexiblen Falttüren, die durch die Möglichkeit wandelbarer Raumorganisation eine maximal flexible Bespielung der Räume erlaubt. Das Abtrennen einzelner Bereiche ist ebenso möglich wie das Zusammenschalten der Räume zum Atelierunterricht.

Dachgärten

Durch die Besetzung der Räume zwischen den Wohnzeilen entsteht ein dichtes Nebeneinander. In ihrer Setzung beanspruchen die Neubauten einen Aussenraum, welcher vorher den Bewohnern der Bestandsbauten zur Verfügung stand. Zur Kompensation dieser Besetzung werden die Walmdächer der Bestandsbauten abgetragen und als Dachgärten aktiviert. Diese stellen einen halböffentlichen Raum dar, der eine Zwischenstufe zwischen den öffentlichen, stark frequentierten Erschliessungswegen und den privaten Aussenräumen der Wohnungen darstellt. Die Dachgärten stehen der Aneignung durch die Bewohner offen, und dies bewusst über die Gebäudegrenzen hinaus. Als Symbol der Zusammengehörigkeit der fünf Bauten verbinden deutlich wahrnehmbare Fachwerkbrücken die einzelnen Häuser miteinander.

Ein einheitlicher Belag, der sich über diese Brücken und Neubauten erstreckt, verbindet die Terrassen zu einer zusammenhängenden Landschaft und animiert einen Bewegungsfluss der Bewohnerschaft auf dieser Ebene der geschützten Dachgärten. Auf den drei entstehenden Dachflächen wird jeweils eine Pergola mit Beschattungselementen positioniert. Die begehbaren Bereiche werden mit einem Geländer gefasst und geben den offenen Blick in die Umgebung frei. Die Fugen der verlegten Betonplatten werden in den Aufenthaltsbereichen und Wegeverbindungen gestossen verlegt und ermöglichen so die barrierefreie Erschliessung. Nach aussen vergrössern sich die Splittfugen und erzeugen ein spannendes Belagsmuster, das auch Spontanvegetation zulässt. Auf nicht aktivierten Dachflächen wird neben der Photovoltaikanlage eine extensive Begrünung vorgesehen.

Neben der räumlichen Verbindung leisten die Dachgärten aber vor allem den sozialen Zusammenschluss der Bewohnerschaft. Die Möglichkeit der Aneignung stärkt den Zusammenhalt und initiiert eine gemeinschaftliche Benutzung. Die Organisation von Hochbeeten oder gar die partizipative Mitwirkung im Planungsprozess der Terrassengestaltung können die Identifikation der Bewohner als Gemeinschaft zusätzlich stärken.

So können die Dachgärten unterschiedlich durch die Häusergemeinschaft bespielt und gestaltet werden. Von Yogaklassen bis Tischtennisturnieren und Grillieren ist vieles möglich. Der aneignungsoffene Verbund aller Bauten wirkt einer Hierarchisierung zwischen alten und neuen Bauten entgegen und formt aus ihnen eine Identifikationsgemeinschaft – baulich wie auch soziologisch.

  • AuftraggeberIn

    Stadt Zürich

     

    Auftragsart

    offener Wettbewerb, Bauen im Bestand mit 104 Wohnungen, 4 Kindergärten

     

    Gesamtbaukosten

    CHF 49 Mio

     

    Landschaftsarchitektur

    MOFA urban landscape studio GmbH